Ortsbeauftragter
Aufgaben
Der Ortsbeauftragte leitet seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines Ortsverbandes verantwortlich und stellt im Einsatzfall den Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene dar.
Darüber hinaus ist er der organisatorische Leiter eines THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung des LuK-Stabes (Leitungs- und Koordinierungsstabes) des Ortsverbandes. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge von der Regionalstelle des THW. Der Ortsbeauftragte repräsentiert den Ortsverband nach außen.
Im Tagesgeschäft wird der Ortsbeauftragte durch die Mitglieder des OV Stab unterstützt.